Selbstständig als Influencer und was es zu beachten gilt - Ein Experteninterview mit @steuerfabi

##1. Einleitung

In den letzten Jahren ist das Thema Influencer Marketing zu einem immer größer werdenden Marketing-Tool herangewachsen. Kein Wunder, dass immer mehr Unternehmen diese Form der Werbung fest in ihren Marketing-Mix integrieren oder teilweise sogar komplett auf die Content Creator setzen. Andersherum ist auch die Anzahl an Influencer stark angestiegen, gerade auch in Corona Zeiten, als die Social-Media-Nutzung rasant zugenommen hat. Als Meinungsmacher Geld zu verdienen, indem man Produkte auf Instagram & Co. bewirbt zählt heutzutage sogar schon zu Berufswünschen von Jugendlichen, die gerade ihr erstes Handy in den Händen halten.

Doch wenn es um Einkünfte geht, wird schnell auch das Finanz- und Gewerbeamt hellhörig. Was mit einem beiläufigen Hobby anfängt, kann sich schnell zu einer festen Einkommensquelle etablieren. In diesem Zusammenhang stellen sich also einige Fragen, wie z.B. „Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?“, „Welche steuerlichen Pflichten fallen an?“, „Muss ich eine Einkommensteuererklärung machen und wie stelle ich als selbstständiger Influencer einer Rechnung richtig?“.

Um in diesem Fragen-Dschungel Licht ins Dunkle zu bringen haben wir uns einen Experten auf diesem Gebiet an die Seite geholt. Fabian Walter alias @steuerfabi ist selbst als TikToker in der Influencer-Szene bekannt und kennt sich in Sachen Steuern super aus. Im folgenden Interview beantwortet er uns die wichtigsten Fragen rund um die Selbstständigkeit als Influencer.

##2. Über Fabian Walter

Fabian Walter hat nach Abschluss des Taxation-Masterstudiengangs an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg nebenberuflich @steuerfabi, den größten Social-Media-Kanal für Deutsches Steuerrecht mit über 433k Abonnenten und über 70 Millionen Views, aufgebaut. Bis Juli 2021 war er als Editorial Manager Tax bei der Haufe Group angestellt. Mittlerweile hat er sein eigenes Unternehmen, die Steuerversum GmbH gegründet, mit dem Ziel, Deutschland steuerfit zu machen und ist dort als Geschäftsführer tätig.

##3. Interview

###Wann ist als Influencer eine Gewerbeanmeldung notwendig und ist die Tätigkeit auch beim Finanzamt anzumelden?

Fabian: In der Regel schnell. Sobald man eine Gewinnerzielungsabsicht hat und es regelmäßig machen möchte, also nicht erst, wenn man bereits Gewinne erzielt. Man muss bei der Stadt / Gemeinde ein Gewerbe anmelden und dann über www.elster.de den steuerlichen Erfassungsbogen ausfüllen. Dabei schadet es sicherlich nicht eine/n Steuerberater/in hinzuzuziehen. Hat man den steuerlichen Erfassungsbogen versendet, schickt einem das Finanzamt in den kommenden Wochen die Steuernummer zu, die benötigt wird, um Rechnungen schreiben zu können.

###Ab wann muss man als Influencer welche Steuern zahlen und ist eine Einkommenssteuererklärung abzugeben?

Fabian: Machen wir ein Beispiel: Ein Influencer hat einen ganz normalen Job, wodurch er bereits mit diesem Job den Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ pro Jahr (Stand 2021) überschreitet. Aus diesem Grund muss er bereits für den ersten Euro Gewinn aus seinem Influencer-Gewerbe Steuern zahlen. Im Regelfall muss man bis zum 31. Juli des Folgejahres die Steuererklärungen (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Körperschaftsteuer) abgeben. Aktuell (aufgrund Corona) wurde die Steuererklärungsfrist 2020 auf den 31.10.2021 verlängert. Mit einem Steuerberater / einer Steuerberaterin an der Seite hat man länger dafür Zeit.

###Wie sind Geschenke oder Gratisprodukte steuerlich zu sehen?

Fabian: Streuwerbeartikel bis 10€ müssen nicht versteuert werden. Da die meisten Geschenke den Wert von 10€ aber übersteigen, müssen diese genauso wie Geld versteuert werden. Eine Ausnahme gibt es: Übernimmt das Unternehmen eine pauschale Steuer von 30%, dann muss der Influencer es nicht versteuern. Das geht bis insgesamt 10.000€ je Unternehmen. Hier ist es sinnvoll sich eine schriftliche Bestätigung des Geschäftspartners geben zu lassen, z. B.:

“Pauschalsteuer nach §37b EStG übernommen. Pauschalsteuer beim Finanzamt Musterstadt, Steuernummer 12345/67890 angemeldet und abgeführt.”

###Fällt eine Steuer an, wenn Produkte zurückgeschickt oder verlost werden?

Fabian: Für den Fall, dass man sie zurückschickt und das auch dokumentiert, fallen keine Steuern an. Bei Verlosungen kann es kompliziert werden. Man sollte als Influencer darauf achten, dass das Kooperationsunternehmen das Gewinnspiel veranstaltet und sich um die (steuer-) rechtlichen Angelegenheiten kümmert.

###Ist eine Umsatzsteuervoranmeldung notwendig?

Fabian: Entscheidet man sich im steuerlichen Erfassungsbogen für die Kleinunternehmerregelung muss man (im Regelfall) unter dem Jahr keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Was hier viele verwechseln, Kleinunternehmer bedeutet aber nicht, dass man gar keine Steuern zahlen muss. Es geht hier lediglich um die Umsatzsteuer. Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass man auch die gezahlte Umsatzsteuer, z. B. 19% bei Kauf eines neuen Laptops, nicht zurückbekommt.

###Was ist der Unterschied zwischen Steuernummer und Umsatzsteuer ID?

Fabian: Die Steuernummer bekommt jedes Unternehmen in Deutschland. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sollte extra beantragt werden, wenn man am umsatzsteuerlichen Waren- oder Dienstleistungsverkehr in der EU teilnimmt. Als Influencer sitzen viele Kooperationsunternehmen im Ausland, es schadet also nicht eine Umsatzsteuer ID zu besitzen. Eine der beiden Nummern muss nämlich auf der Rechnung enthalten sein. Sicherer ist es, wenn man die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Rechnungen verwendet, da mit dieser andere weniger Informationen beim Finanzamt erhalten.

###Welche Folgen hat ein Nichterfüllen der Steuerpflicht?

Fabian: Von bösen Briefen vom Finanzamt bis hin zu Geld- oder Haftstrafen (bis zu 10 Jahre) ist alles drin. So schnell ist aber nicht mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen.

###Sollte ich ein extra Konto für meine Influencer Tätigkeiten eröffnen?

Fabian: Ja das macht absolut Sinn private und geschäftliche Ausgaben zu trennen. Es erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern führt auch zu weniger Diskussionen mit dem Finanzamt.

###Wie Stelle ich als selbstständiger Influencer eine Rechnung richtig?

Fabian: Es müssen einige Angaben enthalten sein, die man in §14 Umsatzsteuergesetz nachlesen kann. Einfacher ist es jedoch ein Buchhaltungsprogramm wie Lexoffice zu verwenden. Das sieht erstens professioneller aus, zweitens kann man sicher sein, dass auch wirklich alle Pflichtangaben enthalten sind. Tipp: Unter www.lexrocket.de gibt es Lexoffice 12 Monate kostenlos.

Hinweis: Bei Kampagnen über Reachbird ist eine Rechnungsstellung seitens des Influencers nicht erforderlich, da die Bezahlung automatisch über das Gutschriftenverfahren abgewickelt wird.

###Auf was muss ich achten, wenn ich selbst keine Rechnung stelle, sondern das Unternehmen mir Belege zusendet / zur Verfügung stellt?

Fabian: Mit einer Gutschrift kann wie mit einer Rechnung im normalen Geschäftsverkehr abgerechnet werden. Die Gutschrift muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung erteilt worden sein.

Die Gutschrift muss folgende Angaben enthalten:

  • den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
  • den Namen und die Anschrift des Leistungsempfängers,
  • die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung,
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung,
  • das Ausstellungsdatum,
  • eine fortlaufende Nummer,
  • das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (Betrag ohne USt = Nettobetrag),
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag (dieser Steuerbetrag ist gesondert auszuweisen), sowie den angewandten Steuersatz, der Gutschriftsendbetrag ist für den Vorsteuerabzug nicht erforderlich,
  • die Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, unter welcher dieser beim Finanzamt veranlagt wird (d. h., der Unternehmer, der per Gutschrift abrechnet, muss sich die USt-Nummer des Leistenden besorgen),
  • Hinweis auf Steuerfreiheit, wenn die Lieferung oder Leistung umsatzsteuerfrei ist.

###Was hat es mit dem Reverse-Charge-Verfahren auf sich?

Fabian: Wenn man als Influencer mit einer Agentur aus dem Ausland zusammenarbeitet, dann stellt diese Agentur die Rechnung ohne Umsatzsteuer und mit dem Rechnungshinweis „Reverse Charge“ oder auch „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Hierbei ist es notwendig, dass man als Influencer die Umsatzsteuer (19 %) in Deutschland per Umsatzsteuervoranmeldung noch abführen muss. Aber keine Panik, man bekommt den Betrag bei der Umsatzsteuervoranmeldung wieder zurück, jedoch nur, wenn man kein Kleinunternehmer ist.

###Hast Du abschließend Tipps, wie man als Influencer Steuern einsparen bzw. was man von der Steuer absetzen kann?

Fabian: Rechnungen sammeln und dokumentieren was man für seine Influencer-Tätigkeit getan hat. Insbesondere wenn man unterwegs war, ist zu raten, Zeiten, Strecken zu notieren. Die dabei anfallenden Reisekosten kann man dann von der Steuer absetzen. Für An- und Abreisetage sowie Abwesenheiten von über 8h kann man 14€ pro Tag von der Steuer absetzen. Für volle Tage (24h) sind es sogar 28€ pro Tag. Hat man auf seiner Reise bspw. ein Frühstück gestellt bekommen, ist dieser Satz um 20%, also 5,60€ pro Tag, zu kürzen.

Vielen Dank Fabian für das hilfreiche sowie sehr informative Interview, und dass du dir die Zeit genommen hast alle Fragen zu beantworten.

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