Nutzungsbedingungen für Influencer*innen Registrierung auf RTECH

(Stand: 05.12.2025)

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Registrierung von Influencer*innen auf dem Tool „RTECH“ über https://www.reachbird.io/. Das Tool wird angeboten durch die Reachbird solutions GmbH, Streitfeldstr. 25, 81673 München (im Folgenden: „Reachbird“).

§ 1 Registrierung

(1)   Reachbird betreibt unter dem Namen RTECH eine Datenbank für die Speicherung von bestimmten Daten der Influencer*innen, die in die Registrierungsmaske unter https://campaign.reachbird.io/de/influencer/signup einzugeben sind. Über RTECH können zudem Dritte, die an Influencerleistungen interessiert sind und von Reachbird autorisiert wurden, auf Daten von Influencer*in zugreifen (Dritte nachfolgend auch Kunden genannt).

(2)   Hintergrund der Speicherung ist die Nutzung der Daten für die Akquise potentieller Anfragen Dritter über Influencerleistungen. Hierunter werden insbesondere Werbeleistungen wie Posts auf Social Media-Kanälen zu Marken und Produkten eines Dritten verstanden. Die in der Datenbank gespeicherten Daten von Influencer*in werden im Fall einer Anfrage eines Dritten genutzt, um eine Übereinstimmung mit der Anfrage herzustellen. Hierfür werden neben den eingegebenen Daten weitere Daten von Influencer*in nach § 2 genutzt. Liegen Übereinstimmungen vor und hält Reachbird die Übereinstimmung für ausreichend, so wird dem Dritten Zugang zu den Daten von Influencer*in über RTECH ermöglicht und er entscheidet, ob Influencer*in die Leistungen erbringen soll. Reachbird tritt nach etwaiger Auswahl an Influencer*in heran und verhandelt die vom Dritten gesuchte Influencerleistung mit Influencer*in. Im Fall der Einigung schließt Reachbird den Vertrag mit Influencer*in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.   

(3)   Sinn und Zweck der Nutzung der von Influencer*in zur Verfügung gestellten Daten ist nur die etwaige Akquise von Abschlüssen über die Erbringung von Influencerleistungen.

(4)   Influencer*in wird nur wahrheitsgemäße und vollständige Daten bei der Registrierung eingeben.  

(5)   Sollten sich die Daten ändern, so wird Influencer*in die Daten korrigieren. Zudem ist Influencer*in befugt, ihre/seine Daten jederzeit zu ändern und zu ergänzen, wobei § 1 Abs. (4) entsprechend gilt.

(6)   Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

(7)   Die Registrierung durch Influencer*innen unter 18 Jahren ist unzulässig. Auf Wunsch ist Reachbird jederzeit das Alter von Influencer*in durch Vorlage von behördlichen Dokumenten (z.B. Ausweise, Geburtsurkunden etc.) nachzuweisen. Sollte der Nachweis nicht nach spätestens 14 Tagen vorgelegt werden, so ist Reachbird berechtigt, eine Registrierung zu verweigern bzw. nach erfolgter Registrierung die Daten von Influencer*in aus RTECH zu entfernen und die Vereinbarung hierüber damit einseitig zu beenden.

(8)   Reachbird behält sich vor, Influencer*in vorab im Sinne von § 1 Abs. (7) zu überprüfen und zur Registrierung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zuzulassen.

§ 2 Erstellung von Profiltexten unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

(1) Zu Zwecken der Akquise erstellt Reachbird Profiltexte über Influencer*in.

(2) Reachbird erstellt diese Profiltexte unter Nutzung der von Influencer*in zur Verfügung gestellten Daten. Zudem werden diese Daten um öffentlich zugängliche Informationen aus den Social-Media-Profilen von Influencer*in (z. B. Statistiken, Anzahl der Postings, Interaktionsraten) ergänzt, sofern die Social Media-Profile eindeutig Influencer*in zugeordnet werden können.

Hiermit räumt Influencer*in Reachbird das Recht ein, die von ihm zur Verfügung gestellten Daten und die über seine Social Media-Accounts veröffentlichten Inhalte für die Erstellung der Profiltexte zu nutzen, insbesondere hierfür zu vervielfältigen. Eine Veröffentlichung der Profiltexte erfolgt nur über RTECH für die Akquise von Kunden. Von der Rechteeinräumung umfasst ist die Möglichkeit, die Daten und Inhalte in die Profiltexte aufzunehmen und den Kunden über RTECH zugänglich zu machen. Reachbird darf Dienstleister (z.B. Modash) für die Erstellung der Profiltexte einschalten, die ebenfalls die Inhalte im vorgenannten Umfang nutzen dürfen. Zudem dürfen die zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte von den Social Media-Profilen in eine KI entsprechend § 2 Absatz (3) zwecks Herstellung der Profiltexte eingegeben werden; Influencer*in ist bekannt, dass die Anbieter von KI über sogenannte Prompts eingegebene Daten und Inhalte speichert und für Trainingszwecke nutzt. Dies erlaubt Influencer*in hiermit. Für den Fall, dass die Zusammenarbeit mit Influencer*in endet, werden die Daten und Inhalte von Influencer*in gelöscht und endet das Nutzungsrecht. Hiervon ausgenommen sind Nutzungen im Rahmen der eingesetzten KI für Trainingszwecke.    

(3)   Für die Herstellung der Profiltexte nutzt Reachbird lizenzierte KI-Technologie (derzeit ChatGPT von OpenAI). Die KI wird dazu genutzt, kreative, zielgruppenorientierte und qualitativ hochwertige Texte zu generieren. Die durch die KI generierten Inhalte werden im Anschluss redaktionell geprüft und ggf. manuell überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie den gewünschten Qualitätsstandards (wahrheitsgemäße und korrekte Angaben), gesetzlichen Vorgaben sowie der Persönlichkeit der/des jeweiligen Influencerin/Influencers entsprechen. Zukünftig kann auch eine andere KI-Technologie zum Einsatz kommen.

(4)   Influencer*in wird darauf hingewiesen, dass seine/ihre Daten im Rahmen der Eingabe in die KI-Technologie (sog. Prompten) durch den Anbieter der KI gespeichert und für das Training der KI verwendet werden können. Auch besteht die Möglichkeit, dass Ergebnisse der KI, die nicht notwendigerweise durch Reachbird generiert werden, Daten von Influencer‘*in enthalten können. Influencer*in erklärt sich dennoch mit der vorgenannten Nutzung seiner/ihrer Daten entsprechend § 2 Abs. (1) bis (3) einverstanden. Auf die Rechteeinräumung nach § 2 Absatz (2) wird hingewiesen.

(5)   Die Profiltexte und sonstigen Daten von Influencer*in werden Dritten, die Interesse an Influencerleistungen haben, über RTECH zugänglich gemacht, sofern die Daten mit Kriterien der Suchanfrage des Dritten übereinstimmen und Reachbird eine ausreichende Übereinstimmung bestätigt. Die Dritten selektieren dann, welche Influencer*innen zu ihrer Anfrage über Influencerleistungen passen. Influencer*in wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz technisch festgestellter Übereinstimmung gleichwohl Reachbird eine ausreichende Übereinstimmung ablehnen könnte und damit dem Dritten Influencer*in nicht vorgeschlagen wird.     

§ 3 Leistungen von Reachbird und Vertragsschluss über Influencerleistungen

(1)   Reachbird ermöglicht die Aufnahme und Speicherung der Daten von Influencer*in in RTECH. Reachbird ist aber nicht verpflichtet, Kunden die Daten von Influencer*in zugänglich zu machen. Sollten die Suchkriterien der Anfrage des Kunden mit dem Profil von Influencer*in übereinstimmen, so wird Reachbird das Profil von Influencer*in manuell auf die Vorgaben des Kunden überprüfen. Kommt Reachbird zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben erfüllt werden, so macht Reachbird das Profil dem Kunden zugänglich. Der Kunde entscheidet dann, welche(r) Influencerin/Influencer für eine Werbeleistung beauftragt werden soll. Es ist demnach möglich, dass Influencer*in nicht dem Kunden angezeigt wird, obwohl sie/er Kriterien der Kundenanfrage erfüllt.   

(2)   Sollte ein Dritter Interesse an Leistungen von Influencer*in haben, so nimmt Reachbird mit Influencer*in Kontakt auf und vereinbart die Bedingungen hierüber mit Influencer*in. Hierbei wird grundsätzlich Reachbird der direkte Vertragspartner von Influencer*in und schließt den Vertrag über die Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gesondert mit Influencer*in.

(3) Reachbird ist nicht verpflichtet mit Influencer*in Verträge über Influencerleistungen zu schließen.

(4) Reachbird wird mit Influencer*in nur Kontakt aufnehmen, wenn der Dritte Influencer*in ausgewählt hat. Influencer*in ist bekannt, dass Reachbird keinen Einfluss auf die Auswahl des Dritten hat.  

(5) Reachbird ist weiter nicht verpflichtet, Anfragen eines Dritten zugunsten von Influencer*in zu akquirieren. Influencer*in kann daher auch keine Ansprüche aus dem Umstand herleiten, dass ein Dritter Interesse an den Leistungen von Influencer*in hat, mit Reachbird aber keine Einigung hierüber erfolgt. Auch trifft Reachbird nicht die Verpflichtung, dass die mit Reachbird geschlossenen Verträge ein bestimmtes (finanzielles) Volumen, eine bestimmte Dauer oder ein bestimmtes Produkt bzw. Marke zum Gegenstand haben.  

(6) Sämtliche Bedingungen der Zusammenarbeit wie insbesondere Bezahlungen und Abrechnung werden zwischen Reachbird und Influencer*in frei in einer gesonderten Vereinbarung verhandelt. Reachbird ist ausdrücklich nicht verpflichtet, Influencer*in einen bestimmte Vergütung für die Influencerleistungen anzubieten.

§ 4 Haftung

(1)   Es besteht kein Anspruch von Influencer*in auf ununterbrochene Verfügbarkeit seiner Daten in RTECH. Reachbird bemüht sich, RTECH nach dem Stand der Technik zur Verfügung zu stellen, jedoch kann es gelegentlich zu Unterbrechungen und/oder Beschränkungen kommen, insbesondere wenn Wartungen oder sonstige Servicemaßnahmen durchgeführt werden.

(2)   Reachbird haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden. Eine Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Haftung bei Personenschäden und bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sog. Kardinalspflichten (d.h. einer Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde und auf deren Erfüllung sich ein Vertragspartner regelmäßig verlassen darf) beschränkt. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist, außer für Personenschäden, die Haftung auf den typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerdem haftet Reachbird für Schäden, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz) vorgesehen sind. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen, Organe und Mitarbeiter von Reachbird.

§ 5 Datenschutz

(1)   Reachbird erhebt im Rahmen der Registrierung und Erstellung von Profiltexten Daten von Influencer*in. Die von Influencer*in hinterlegten personenbezogenen Daten werden im Rahmen der von Reachbird abgegebenen Datenschutzerklärung sowie gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzrechtes, insbesondere denjenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verwendet.

(2)   Weitere Informationen zur Datenerhebung, Verarbeitung und Weitergabe finden Sie in unseren Datenschutzerklärung.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1)   Auf Verträge zwischen Reachbird und Influencer*in findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, sofern es sich bei Influencer*in um eine(n) Unternehmer*in handelt. Vertragssprache ist Deutsch.

(2)   Bei einem Verstoß gegen die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen kann Influencer*in mit sofortiger Wirkung von der Nutzung von RTECH ausgeschlossen werden.

(3)   Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag zum Ende des jeweiligen Monats mit einer Wirkung von zwei Wochen kündigen. Im Fall der Kündigung ist Reachbird berechtigt, sämtliche Daten von Influencer*in endgültig zu löschen. Reachbird ist nicht verpflichtet, Daten von Influencer*in sowie die erstellten Profiltexte an Influencer*in herauszugeben. Hiervon ausgenommen sind die Rechte von Influencer*in nach der DSGVO. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(4)   Reachbird ist berechtigt, den Dienst RTECH jederzeit zu ändern und/oder teilweise sowie vollständig einzustellen. Im Fall der Einstellung gilt § 6 Abs. (3) Sätze 2, 3 und 4 entsprechend.

(5)   Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zwischen Reachbird und Influencer*in ist München, soweit es sich bei Influencer*in um eine(n) Unternehmer*in handelt.

(6)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.