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Magazin, Recht

Influencer im Visier der Steuerfahndung: Warum mein Warnruf bitterer Ernst geworden ist

Liebe Creator, Influencer:innen, YouTuber:innen und TikToker:innen,  

als mich Reachbird im Januar 2020 zu dem Thema „Influencer und deren steuerliche Behandlung sowie strafrechtliche Gefahren“ interviewte, hielten manche meine Prognose noch für Panikmache. Damals wagte ich die Vorhersage:

Auf Influencer, Blogger sowie YouTuber werden in naher Zukunft steuerliche und strafrechtliche Probleme zukommen. Gerade diejenigen, die auf ihrem öffentlichen Profil das gesamte Leben preisgeben, sitzen in einem Glashaus und müssen damit rechnen, dass auch das Finanzamt oder gar die Staatsanwaltschaft hineinschaut.

Fünf Jahre später ist dieser Satz Realität.

Big Data trifft Steuerfahndung: 6000 Profile unter dem Mikroskop

Das Land Nordrhein-Westfalen lässt derzeit ein Datenpaket mit 6000 Social-Media-Accounts und einem mutmaßlichen Steuerschaden von rund 300 Millionen Euro auswerten. Ein spezielles Influencer-Fahnder-Team prüft Storys, Zahlungsströme und sogar Euren tatsächlichen Lebensmittelpunkt. Was früher eine manuelle Sichtung einzelner Posts war, geschieht heute automatisiert mit Datenanalysetools. Auszahlungslisten von YouTube, TikTok oder Twitch lassen sich genauso auswerten wie Geo-Tags in Instagram-Stories. Durch die Kombination mehrerer frei verfügbarer Datensätze rekonstruieren Fahnder sogar, ob der vermeintliche Dubai-Umzug tatsächlich stattgefunden hat oder ob der Creator weiterhin überwiegend in Deutschland lebt.

Wer glaubt, ältere Stories seien nach 24 Stunden vom Radar verschwunden, irrt: Social-Media-Archive und Server-Back-ups machen gelöschte Inhalte wieder sichtbar. Jeder Post kann so zum Puzzlestein einer Ermittlungsakte werden. Selbst ein vermeintlicher Wegzug lässt sich anhand von IP-Adressen, Standort-Metadaten und Reise-Content widerlegen. Die Ermittler haben Methoden entwickelt, um Werbepartnerschaften beweissicher nachweisen zu können und das sogar rückwirkend über mehrere Jahre. In der jüngsten Pressemitteilung des Landes NRW vom 15.07.2025 heißt es zwar ausdrücklich, dass man nicht „junge Menschen, die ein paar Follower gesammelt“ hätten, ins Visier nehme, sondern „die großen Fische“, die mit hoher krimineller Energie jegliche Steuerverpflichtung umgehen wollten. Meine Erfahrung als Steuer-Strafverteidiger ist aber eine Andere. Gerade die „Kleineren“, hinter denen kein Management-Team und erfahrene Berater stehen, sind diejenigen, die steuerliche Fehler und damit Straftaten begehen. Dass diese von den Steuerfahndungs-Ämtern in Ruhe gelassen werden, widerlegt die Anzahl an Strafakten, die bereits alleine über meinen Schreibtisch gelaufen ist. Wer also mit Social-Media nicht nur völlig unbeachtliche Einkünfte erzielt, muss davon ausgehen, dass seine Transaktionen schon heute irgendwo auf einem Finanzamts-Server liegen. 

Goodie-Bag gleich Geldwert: warum jedes PR-Sample steuerpflichtig ist

In meinem letzten Interview habe ich darauf hingewiesen, dass selbst scheinbar banale Vergütungsformen – etwa Gutscheincodes, gesponserte Reisen oder Testprodukte – steuerpflichtig sein können. Daran hat sich nichts geändert. Nach wie vor gilt: Behält man ein Produkt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der grundsätzlich in die Einkommensteuererklärung gehört. Neu ist jedoch die konsequente Rückverfolgung solcher Vorteile. Die Steuerfahndung nutzt Social-Media-Archive, um gelöschte Storys wiederherzustellen und gleicht euren Luxus-Content mit dem gemeldeten Einkommen ab. So kann eine nie versteuerte Designer-Handtasche aus dem Jahr 2021 heute zum Ausgangspunkt eines Ermittlungsverfahrens werden. Viele Creator unterschätzen, dass selbst Produkte „ohne Honorar“ steuerlich zählen. Sobald ein gesponsertes Kleid, eine Spielkonsole oder ein Hotelaufenthalt nicht zurückgegeben wird, entsteht ein geldwerter Vorteil. Spätestens seitdem die Finanzverwaltung Kooperationen systematisch erfasst, entpuppt sich eine Nichterklärung solcher Einkünfte als hochriskant. Wer über Jahre dutzende unentgeltliche Luxusreisen akzeptiert hat, kann schnell im fünfstelligen Nachversteuerungsbereich landen. 

Selbstanzeige statt Strafbefehl: § 371 AO macht den „Reset“ möglich

Wer jetzt feststellt, dass in den letzten Jahren nicht alle Zahlungen oder Vorteile erklärt wurden, sollte das Rechtsinstrument der strafbefreienden Selbstanzeige in Erwägung ziehen. Aber Achtung, die Voraussetzungen sind streng. Es müssen alle unverjährten Steuerstraftaten vollständig offenbart, die hinterzogenen Beträge samt Zinsen fristgerecht beglichen und sämtliche Sperrgründe vermieden werden. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann die Selbstanzeige eine echte „Reset-Taste“ sein. Sie tilgt die Strafbarkeit, bevor Hausdurchsuchung oder Kontopfändung drohen. Erfahrungsgemäß ist die Chance auf Straffreiheit umso größer, je früher man handelt. Bereits eine offizielle Prüfungsanordnung oder eine Beschlagnahme kann das Tor zur Selbstanzeige schließen.   

Hausdurchsuchung & Haftbefehl: Die unterschätzte Gefahr bei getarntem Wohnsitz

Gerade Influencer, die ihren offiziellen Wohnsitz nach Dubai, Zypern, Florida o. ä. verlagern um einer deutschen Steuerpflicht zu entgehen, geraten rasch in den Verdacht der Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, wodurch die Gefahr entsteht, dass ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl ausstellt. Schon das Verschweigen des tatsächlichen Lebensmittelpunkts kann ausreichen um einen dringenden Tatverdacht und eine Fluchtgefahr zu bejahen. Wer danach ein Selfie postet, liefert den Ermittlern unfreiwillig den Aufenthalts-Beleg zur Vollstreckung des Haftbefehls. 

Eine Hausdurchsuchung ist hingegen nicht nur unangenehm, sie bedeutet in den meisten Fällen auch, dass sämtliche Smartphones, Laptops und Kameras beschlagnahmt und ausgelesen werden. Spätestens dann ist der Weg zur strafbefreienden Selbstanzeige versperrt und die Ermittlungsbehörden haben Zugriff auf die gespeicherten Daten. Zugleich wird immer Öfters das Vermögen durch Arrest oder Kontenpfändung gesichert um die Steuernachforderungen zu decken. 

Jetzt korrigieren oder Strafe riskieren

Mein damaliger Warnruf war kein Panik-Manöver, sondern der Versuch, ein Bewusstsein für Steuer-Compliance zu schaffen. Die aktuellen Maßnahmen des Landesamtes zur Bekämpfung der Finanzkriminalität bestätigen, wie berechtigt diese Warnung war. Heute geht es weniger darum, ob die Steuerfahndung Social-Media-Accounts überprüft, sondern vielmehr darum, wessen Kanal gerade auf dem Prüfstand steht und ob sich noch rechtzeitig die Weichen zurück auf Legalität stellen lassen. Wer frühzeitig handelt, kann seine Reichweite und Reputation bewahren. Wer abwartet, riskiert Hausdurchsuchungen, Kontopfändungen und im Extremfall Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Der Weg zurück zur Legalität ist offen, doch das Zeitfenster schließt sich schnell. Wer seine Vergangenheit aufarbeiten möchte, beginnt idealerweise mit einer lückenlosen Datensicherung. Plattform-Reports (YouTube-Analytics, TikTok-Creator-Dashboard), Affiliate-Abrechnungen, PayPal- oder Stripe-Auszüge und Kooperationsverträge bilden die Basis. Hinzu kommen Rechnungen für Equipment, Requisiten oder Reisekosten, weil sie als Betriebsausgaben steuermindernd wirken. Anschließend lässt sich für jedes Jahr der steuerpflichtige Gewinn ermitteln. Erst wenn die Zahlen stehen, kann seriös beurteilt werden, ob eine Selbstanzeige geboten ist. 

Wenn Ihr unsicher seid, ob alle Einnahmen korrekt versteuert wurden, nutzt die Chance zur Klärung, bevor das nächste Datenpaket Euren Namen trägt. Auch wenn mit einer Hausdurchsuchung Schlagzeilen geschrieben werden können, dürften die Meisten hierauf verzichten können. Lasst also lieber Eure Follower-Zahl wachsen als Euer Strafregister.

Über den Autor

Dipl.- Jur. Mathias Martin LL.M
Rechtsanwalt

Master of Laws (Taxation) 
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)

zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV)

MATHIAS MARTIN RECHTSANWALT